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» Antrag auf Bezuschussung von Klassenfahrten [44 KB]

Hinweis:

Grundsätzlich gilt: Bei allen Anfragen an den Elternbeirat zum Thema Bezuschussung bitten wir Sie, dies in schriftlicher Form und vor allen Dingen rechtzeitig zu tun. Nur so kann der Elternbeirat darüber beraten - bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass der Elternbeirat nur gemeinsam Beschlüsse fassen kann! Schulfahrten werden nur bezuschusst, wenn sie im Klassenverbund bzw. als Kursfahrten stattfinden (z.B. Landschulheim, Ski- / Radlager, Exkursion) bei Bedürftigkeit erhalten einzelne Schüler einen Fahrtenzuschuss, allerdings ist hierzu ein Einkommensnachweis der Eltern erforderlich ! Selbstverständlich werden diese Informationen vertraulich behandelt!

Bitte beachten Sie die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema !!!!

KLASSENFAHRTEN: Kinder von «Hartz IV»-Empfängern müssen Klassenfahrten in voller Höhe vom Jobcenter bezahlt bekommen. Für das Festlegen von Obergrenzen gebe es keine rechtliche Grundlage, befanden die obersten Sozialrichter. Der Gesetzgeber habe die Übernahme der tatsächlichen Kosten gewollt, betonte das Gericht. Einzige Voraussetzung sei, dass es sich um mehrtägige Schülerfahrten «im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen» handele. Mit dem Urteil gaben Deutschlands oberste Sozialrichter einer fünfköpfigen Familie aus Berlin recht. Ein Jobcenter hatte die Kosten für zwei Klassenfahrten nur teilweise übernehmen wollen. (Az.: B 14 AS 36/07 R).