Daily Archives: 5. Oktober 2022

Neuigkeiten

Die LEV informiert

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Liebe Mitglieder der LEV,

wir haben für Sie einige aktuelle Informationen zusammengestellt mit der Bitte, diese nach Ihrem Ermessen an Ihre Eltern weiterzuleiten:

Wir möchten Sie gerne auf die Online-Studie für Eltern und Kinder aufmerksam machen, die aktuell an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Philipps-Universität Marburg sowie der Universität Wien durchgeführt wird. In dem Kooperationsprojekt „Alles steht Kopf – Kinder berichten über Höhen und Tiefen im Alltag“ soll ein Screening-Fragebogen untersucht werden, um mögliche psychische Belastung frühzeitig erkennbar und erfassbar zu machen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter 

Außerdem möchte wir die Anfrage für eine Masterarbeit im Fach Psychologie zum Thema „Schulische Inklusion“ an Sie weiterleiten. Die Studentin sucht Eltern, die Kinder in der 1. bis 10. Jahrgangsstufe haben und an einer 20 – 30 minütigen Online-Befragung teilnehmen. Hier geht es zum Fragebogen

Die TU München bietet in dem ExploreTUM-Newsletter einen Überblick über ausgewählte Informationsmöglichkeiten und Veranstaltungen, die im Herbst und Winter 2022 an der TU München stattfinden. Hier geht es zum Newsletter

Derzeit erreichen uns viele Anfragen zum Thema „Elternbeiratswahl“, die Bayerische Schulordnung (BayScho) regelt das Wahlverfahren §13 Satz 1 – 4:

  • (2) 1Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat. 2Die Entscheidung nach Satz 1 erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. 3Besteht an der Schule kein Elternbeirat, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 4Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnunggeregelt, die den allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen muss.
  • Pro 50 Schüler/innen ist ein Elternbeiratsmitglied zu wählen – der Elternbeirat kann bis zu zwölf Mitglieder wählen und muss aus mindestens fünf Personen bestehen.
  • Haben sich bei einer Schülerzahl von über 600 keine 12 Freiwilligen gemeldet, ist das zwar schade, aber nicht für die Wahl schädlich. Dann besteht der Elternbeirat aus weniger Mitgliedern. Sie dürfen zu Ihrer Unterstützung bis zu einem Drittel der Anzahl der Mitglieder des Elternbeirats wahlberechtigte Eltern als beratende Mitglieder hinzuziehen, diese haben kein Stimmrecht bei Beschlüssen im EB.
  • Sie können dann eine Wahl per Akklamation durchführen, wenn Sie das in Ihrer Wahlordnung festgelegt haben (z.B. Passus: Werden weniger Wahlvorschläge eingereicht, als die in § x festgelegte notwendige Anzahl der Mitglieder des neuen Elternbeirates, kann der Wahlleiter auf eine Wahl verzichten. Die eingegangenen Wahlvorschläge (Bewerber) werden dann ohne Wahl die neuen Mitglieder des Elternbeirates. Der Wahlleiter informiert die Wahlberechtigten über den notwenigen Verzicht auf eine Wahl und gibt die Mitglieder des neuen Elternbeirates in alphabetischer Reihenfolge bekannt.)
  • Sie haben die Möglichkeit, in Präsenz, per Brief oder online die Wahl des Elternbeirats durchzuführen. Informationen für eine Online-Wahl auf der LEV Homepage unter 

Zum Abschluss noch einige Termine unserer Vorsitzenden Birgit Bretthauer zum Schuljahresanfang:

  • Austausch mit Herrn Mdgt. Martin Wunsch (Leiter Gymnasialabteilung im KM) zur Durchführung von Online-Wahlen des Elternbeirats. Derzeit stimmen wir mit ihm einen Gesprächskreis ab, um Ihre Anträge an die Mitgliederversammlung im KM zu besprechen! 
  • Pressekonferenz des Bayerischen Philologenverbands: „Stille Reserve“ gegen den Lehrermangel aktivieren
  • Teilnahme am „Runden Tisch Klassenfahrten“ der Verbände: Es geht um die verstärkte Durchführung und Aufwertung von Klassenfahrten.
  • Gespräch zum Lehrermangel mit den bildungspolitischen Sprecherinnen der SPD Lantagsfraktion
  • Tagung Münchner Masterplan „Junge Menschen raus aus der Pandemie“
  • Auszeichnungsveranstaltung „Klimaschule Bayern“

Mit besten Grüßen Annette Batora M.A.

Geschäftsführung der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V.
Ehrwalder Straße 8
81377 München