Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach Schüler:innen ab einer bestimmten Temperatur „hitzefrei“ bekommen, gibt es nicht. Die Gewährung von „hitzefrei“ kann aber möglich sein; die Entscheidung liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung, der ein Organisationsermessen zusteht.
Zuletzt (Juli 2025) wurde am Labo diese Entscheidung getroffen:
- Hitzefrei galt ab 13 Uhr (Durchsage Schulleitung)
- Alle angekündigten Leistungsnachweise, Test, Vorspiele und Ensemblestunden (z.B. Chor, Orchester, Bigband) fanden statt.
- Mensabetrieb: fand statt.
- An Tagen, an denen Ganztag statt fand galt: Die zuverlässige Betreuung musste gesichert sein.
Damit Eltern bei Hitzefrei flexibel entscheiden und Kind nach Hause gehen konnte galt:- Spontan: Kind rief daheim an, Eltern bestätigten per SMS/WhatsApp, dass es gehen durfte. – ODER:
- Generell: Schriftliche Erlaubnis fürs Schuljahr: „Bei Hitzefrei muss mein Kind (Name, Vorname, Klasse) nicht im Ganztag bleiben und darf nach Hause gehen. (Ort, Datum, Unterschrift).“ Abgabe für Betreuung Ganztag im Original im Sekretariat.
- An Tagen, an denen Ganztag nicht statt fand galt: „Ganztagskinder“ hatten den gleichen Status wie „Nicht-Ganztagskinder“, wenn der Ganztag ausfiel bzw. nicht stattfand siehe dazu auch: „Hausordnung„.
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