Eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach Schüler:innen ab einer bestimmten Temperatur „hitzefrei“ bekommen, gibt es nicht. Der Elternbeirat hat kein Mitspracherecht. Die Entscheidung liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung, der ein Organisationsermessen zusteht.
Die Gewährung von „hitzefrei“ kann aber möglich sein. Die Entscheidung kann von Tag zu Tag unterschiedlich ausfallen.
Wir vom EB empfehlen an Hitzetagen für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein: Kein Hitzefrei oder spontener Schulschluss nach der 5. Stunde.
Zuletzt (2025 bzw 2026) wurden am Labo z.B. diese Entscheidung getroffen:
- Hitzefrei galt je nach Situation nach der 4., nach der 5. oder ab 13h.
- Ankündigung an einigen Tagen per Durchsagen, an einigen Tagen vorab per Webuntis.
- Alle angekündigten Leistungsnachweise, Test, Vorspiele und Ensemblestunden (z.B. Chor, Orchester, Bigband) fanden statt.
- Mensabetrieb: fand statt.
- An Tagen, an denen Ganztag statt fand galt: Die zuverlässige Betreuung musste gesichert sein.
Damit Eltern bei Hitzefrei flexibel entscheiden und Kind nach Hause gehen konnte galt:- Spontan: Kind rief daheim an, Eltern bestätigten per SMS/WhatsApp, dass es gehen durfte. – ODER:
- Generell: Schriftliche Erlaubnis fürs Schuljahr: „Bei Hitzefrei muss mein Kind (Name, Vorname, Klasse) nicht im Ganztag bleiben und darf nach Hause gehen. (Ort, Datum, Unterschrift).“ Abgabe für Betreuung Ganztag im Original im Sekretariat.
- An Tagen, an denen Ganztag nicht statt fand galt: „Ganztagskinder“ hatten den gleichen Status wie „Nicht-Ganztagskinder“, wenn der Ganztag ausfiel bzw. nicht stattfand siehe dazu auch: „Hausordnung„.
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