Labenwolf A-Z

WICHTIG: Es gelten stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage !!
Viele neue Begriffe, die den Schulalltag am Labenwolf-Gymnasium betreffen, werden in unserem „Labenwolf A-Z“ erklärt. 
Falls euch etwas Unstimmiges auffällt, sind wir über einen Hinweis per Email oder Kommentarfunktion dankbar.

Einsichtnahme von schriftlichen Arbeiten

Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise) sollen den Schüler:innen zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben. Der Begriff „sollen“ lässt der Schule einen gewissen Spielraum. Dieser gilt vor allem dann, wenn schriftliche Arbeiten nicht rechtzeitig oder nicht unverändert an die Schule zurückgegeben wurden.


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