Labenwolf A-Z

WICHTIG: Es gelten stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage !!
Viele neue Begriffe, die den Schulalltag am Labenwolf-Gymnasium betreffen, werden in unserem „Labenwolf A-Z“ erklärt. 
Falls euch etwas Unstimmiges auffällt, sind wir über einen Hinweis per Email oder Kommentarfunktion dankbar.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schüler:innen freiwillig wiederholen oder spätestens 2 Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschüler. Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-37


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