Freiwilliger Rücktritt

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schüler:innen freiwillig wiederholen oder spätestens 2 Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 11 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschüler. Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-37

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