Labenwolf A-Z

WICHTIG: Es gelten stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage !!
Viele neue Begriffe, die den Schulalltag am Labenwolf-Gymnasium betreffen, werden in unserem „Labenwolf A-Z“ erklärt. 
Falls euch etwas Unstimmiges auffällt, sind wir über einen Hinweis per Email oder Kommentarfunktion dankbar.

Kopiergeld

Kopien zählen beim Punkt Lernmittelfreiheit zu den „übrigen Lernmitteln“, die nach Art. 21, Abs. (3) des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes schüler- bzw. elternseits getragen werden müssen. Viele Arbeitsblätter und Schreiben müssen auch weiterhin auf Papier ausgeteilt werden. Hierfür ist die Schule verpflichtet, „Papiergeld“ zu erheben.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG-21


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert