Leistungsnachweise

Die Lehrerkonferenz trifft zu Beginn des Schuljahres „Grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen“ und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum wird gehört. Die aktuellen Festlegungen der Leistungsnachweise finden Sie im geschützten Elternbereich der Schul-Homepage unter Eltern -> Elterninformationen. Direktlink

Leistungsnachweise werden in „große“ und „kleine“ unterteilt. Stegreifaufgaben z. B. gelten als „kleine“ schriftliche Leistungsnachweise. Sie werden nicht angekündigt und beziehen sich höchstens auf zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Neben Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten sind „KASL“ (kleine angekündigte schriftliche Leistungsnachweise) als weitere kleine schriftliche Leistungsnachweise zugelassen. Diese können auch erst am Vortag angekündigt werden. Weitere kleine Leistungsnachweise sind fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.

Unter den „großen“ Leistungsnachweisen versteht man die Schulaufgaben (§ 53 Abs. 1 GSO). Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe geschrieben werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. Welche Hilfsmittel (Lexika, Taschenrechner etc.) bei einer Schulaufgabe verwendet werden dürfen, legt das Kultusministerium fest. Die freiwillige Wiederholung einer Schulaufgabe ist unzulässig (§ 53 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 GSO).

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