Lese-Rechtschreib-Störung

Der Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreib-Störung (früher LRS bzw. Legasthenie) wurde im Dezember 2024 neu geregelt. Solltet ihr Fragen haben, kontaktiert bitte die Schulpsychologin am Labenwolf-Gymnasium: Marina Müller (marina.mueller@schulen.nuernberg.de).

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