Nacharbeit

Wenn Schüler:innen nachmittags in der Schule bleiben müssen, um Stoff, den sie versäumt oder Hausaufgaben, die sie nicht gemacht hatten, nachzuholen, spricht man von Nacharbeit. Nacharbeit ist eine Erziehungsmaßnahme, aber keine Ordnungsmaßnahme. Wann Schüler:innen zur Nacharbeit erscheinen müssen, wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Es gibt auch die Möglichkeit andere Erziehungsmaßnahmen zu verhängen, z. B. den Sozialdienst bei Verstößen gegen Ordnung und Sauberkeit.

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