Nachprüfung

Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen. Die Eltern müssen bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung gestellt haben.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-33

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