Notengebung

Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung von Nachweisen des Leistungsstandes muss den Schülern vorher bekannt gegeben werden. Die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung mitzuteilen. Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel sind zu kennzeichnen. Sie können angemessen bewertet werden. Fehler in Rechtschreibung, Grammatik oder Interpunktion müssen in Deutsch und können auch in anderen Fächern zu schlechteren Noten führen. Eine Ausnahme wird hier nur für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Störungen gemacht. Für Kinder mit Dyskalkulie (Rechenschwäche) gibt es (noch) keine entsprechende Ausnahme. Lehrer haben die Pflicht, den Schülern ihre Noten möglichst zeitnah bekannt zu geben, zu erklären, wie diese zustande gekommen sind und auch, warum sie eine bestimmte Note gegeben haben – dazu gehören auch die mündlichen Noten.

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