Schulaufgaben

(große Leistungsnachweise)

Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-22

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