Wenn ein Schüler in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet, gilt das als Unterschleif und wird mit der Note 6 bewertet, gleiches gilt für unerlaubtes Abschreiben.
Unterschleif
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Wenn ein Schüler in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet, gilt das als Unterschleif und wird mit der Note 6 bewertet, gleiches gilt für unerlaubtes Abschreiben.
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