Die Lehrkraft kann als Ordnungsmaßnahme einen schriftlichen Verweis erteilen. Ein verschärfter Verweis wird vom Schulleiter ausgestellt und unterschrieben.
Verweis
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Die Lehrkraft kann als Ordnungsmaßnahme einen schriftlichen Verweis erteilen. Ein verschärfter Verweis wird vom Schulleiter ausgestellt und unterschrieben.
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