Wahlunterricht

Zum Beginn eines Schuljahres wird per Rundschreiben abgefragt, wer im Schuljahr an welchem Wahlunterricht teilnehmen will. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme am Wahlkurs Pflicht. Damit gilt die Aufsichtspflicht der Schule, so dass Eltern ein Fernbleiben entschuldigen müssen. Ebenso ist ein Ausscheiden aus dem Wahlunterricht nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich. Eine Garantie dafür, dass die gewählten Wahlkurse auch wirklich stattfinden, gibt es bei der Anmeldung nicht.

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