Elternbeirat 2024-2026

Unser Team

Wir, der Elternbeirat, sind Schülereltern aus allen Klassenstufen mit einem guten Draht zu Schulleitung, Lehrerschaft, Schüler:innen und Verwaltung des Labenwolf-Gymnasiums, kurz: Schulfamilie. Die gute Zusammenarbeit hilft uns, um Eltern Informationen anzubieten, bei Problemen zu helfen und zu vermitteln sowie eigene Ideen und Aktionen voranzubringen oder umzusetzen.

Gruppenfoto Elternbeitrat Oktober 2025

Der Elternbeirat am Labenwolf-Gymnasium setzt sich aus zwölf Mitgliedern (+Nachrückern) zusammen, die alle zwei Jahre neu gewählt werden. Die nächste Wahl findet 2026 statt. 

Haben Sie Fragen an uns? – Anregungen, Probleme, Sorgen? – oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns per email unter kontakt {ätt} eb-labenwolf {punkt} de. Alternativ steht Ihnen auch jedes Mitglied des Elternbeirates direkt zur Verfügung – die Kontaktdaten finden Sie in der nachfolgenden Übersicht, geordnet nach Aufgabenbereichen. Persönlich können Sie uns bei Elternvorträgen oder an Elternsprechabenden an unserem „EB-Infotisch“ antreffen, der sich im A-Bau, 1. Stock befindet.

  • Vorsitzende: Sofia Schier (12.)  schier@eb-labenwolf.de
    Schulforum, Veranstaltungen/Elternseminare, Eltern A-Z, AK musische Gymnasien
    Festausschuss, LEV/ARGE/AGEB, Weihnachtskonzert, EB-Grüße, Elterncafé, Kontakt Förderverein, 
    • 1. Stellvertreter: Dominique von der Mehden (6.) von_der_mehden@eb-labenwolf.de
      Eltern A-Z, Sozialausschuss, Kontakt SMV, Elterncafé, Homepage
    • 2. Stellvertreter: unbesetzt
  • Kassier: Thomas Müller (6. + 11.), mueller@eb-labenwolf.de
    Weihnachtskonzert
    • 2. Kassier:  offen
    • Vertretung: offen
  • Schriftführer: Marcello Boese-Bärenfänger (6.), boese-baerenfaenger@eb-labenwolf.de
    Schulforum, Festausschuss, Elterncafé
  • Weitere EB-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge mit ihren Aufgaben:


* die angegebene Zahl bezieht sich auf die Jahrgangsstufe des/der Kindes/r – SJ 2025/2026
** die mit „NR“ gekennzeichneten Mitglieder sind „Nachrücker“ – laut Beschluss des EB bei seiner konstituierenden Sitzung am 4.11.2024 wurden  diese gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BayEUG als weitere Elternbeirats-Mitglieder kooptiert. Sie haben damit die Rechtsstellung wie die gewählten 12 Mitglieder des Elternbeirats mit Ausnahme des Stimmrechts.