Anwesenheitspflicht

Der Unterricht beginnt regulär um 8.00 Uhr. Die Unterrichtsräume werden ab 7.45 Uhr aufgeschlossen. Schüler:innen sollen sich um 7.55 Uhr in den Zimmern befinden. Zum Schutz der Schüler:innen ist die Schule verpflichtet, deren Anwesenheit konsequent zu kontrollieren. Nur nach vorheriger Abklärung mit der Schulleitung (Meldung über das Sekretariat) darf der Unterricht vorzeitig verlassen oder später gekommen werden. Abmeldung während des Unterrichtstages nur bei der nachfolgenden Lehrkraft und über das Sekretariat; bei minderjährigen Schüler:innen erfolgt dies nur nach Rücksprache mit Erziehungsberechtigten. Siehe auch unter „Befreiung vom Unterricht“.

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