Vorzeitige Unterrichtsbefreiung (Kind wird im Unterricht krank)
Wenn ein Kind so krank ist, dass es nicht im Klassenverband o. im Sekretariat das Ende des Unterrichtstages abwarten kann, möchte die Schule ungern die Verantwortung übernehmen, es alleine nachhause laufen zu lassen. Um darüber hinaus ein „Nachhausegehen aus Unlust“ zu vermeiden und die Entscheidung von Schule bzw. Eltern zu erleichtern, gilt ab dem Schuljahr 25/26 folgende Regelung:
Schüler:innen der Jgst. 5-7 lässt die Schule nur noch in Begleitung von Eltern bzw. Beauftragten nachhause gehen.
Schüler:innen der Jgst. 8-10 lässt die Schule nur im Ausnahmefall nachhause gehen, wenn Eltern ihr Kind nicht abholen können und der Schule im Einzelfall schriftlich bestätigen, dass das Kind fit genug ist, um alleine nachhause zu gehen.
Schüler:innen der Jgst. 11-13 traut die Schule so viel Selbsteinschätzung zu, dass sie in aller Regel eigenständig nachhause gehen dürfen.
Für alle Gruppen gilt aber, dass die Schule bei gehäuftem vorzeitigen Verlassen des Unterrichts medizinisch-psychologische Unterstützung, z.B. durch Schulärztin und/oder Schulpsychologin oder ggf. eine Attestpflicht prüft, schon aus Sorgfaltsgründen der Kinder gegenüber.
Erkrankung (Kind wird zuhause krank)
Ist das Kind aus Krankheitsgründen am Schulbesuch verhindert, muss dies bis 7.45 Uhr mitgeteilt werden. Die Krankmeldung soll vom Erziehungsberechtigten über WebUntis erfolgen. In diesem Fall gilt das Kind als entschuldigt und es ist keine schriftliche Entschuldigung mehr nötig.
In Ausnahmefällen ist die Krankmeldung auch tel. möglich (0911/231-6710) o. per Mail (Labenwolf-gymnasium@stadt.nuernberg.de) möglich. Eine schriftliche Entschuldigung ist in diesem Fall nachzureichen.
Fehlen Kinder mehr als 5 Unterrichtstage, ist unbedingt ein ärztliches Attest erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt wurde und man beim Nachschriftstermin auch krank ist. Dann ist ein Attest vom selben Tag einzuholen, das unmittelbar, aber spätestens 10 Tage danach, im Sekretariat mit Hinweis auf die versäumte Arbeit, vorgelegt werden muss.
Anträge auf Beurlaubung (vorher bekannte Arztbesuche, Sport-/Musikwettbewerbe etc.)
Geplante Arztbesuche dürfen nicht als Krankmeldung in Webuntis eingetragen werden. Hierfür muss eine Beurlaubung beantragt werden. Alle Beurlaubungen müssen mindestens drei Werktage vorher beantragt werden. Das Formular hierfür gibt es auf der Schul-Homepage unter Informationen und Service / Formulare: https://labenwolf.de/formulare-369.html
Beurlaubungen für einzelne Stunden bis zu einem Tag sind mit den Klassenleitungen abzusprechen. Arzttermine sollten möglichst in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Anträge für mehrtägige Beurlaubungen und bei Aufenthaltsaufenthalten sind vom Direktorat mit Begründung, ggf. Nachweis, vorzulegen. Die Genehmigung wird per Post versandt; in Eilfällen informiert die Schule vorab per Mail.
Anwesenheit und Befreiungen im Fach Sport
Sofern eine akute Krankheit oder Beeinträchtigung vorliegt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Falls z.B. bei Erkältungskrankheiten kein Arztbesuch stattfindet, wird um ein entsprechendes Schreiben der Eltern gebeten. In jedem Fall hat sich das Kind bei der Sportlehrkraft zu melden, welche dann über eine mögliche und sinnvolle Teilnahme am Sportunterricht entscheidet, da auch Unterrichtsbeiträge wie etwa Schiedsrichtertätigkeit oder organisatorische Tätigkeiten in die Bewertung einbezogen werden.
Beim Schwimmunterricht ist auch eine Teilnahme am Unterricht der nicht schwimmenden Parallelgruppe möglich. Bei längerfristiger Schwimmbefreiung wird ein zusätzlicher kleiner schriftlicher Leistungsnachweis eingefordert, der die Schwimmnote ersetzt.
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