Bezuschussung von Kosten

Bei Bedarf kann bei Klassenfahrten o. ä. ein Antrag (Formular siehe Seite Sozialausschuss ) bei den dafür zuständigen Mitgliedern des EB gestellt werden, der vertraulich behandelt wird. Sie entscheiden diskret über die Vergabe des Zuschusses bzw. die Höhe des Darlehens.

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