Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise) sollen den Schüler:innen zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule innerhalb einer Woche unverändert zurückzugeben. Der Begriff „sollen“ lässt der Schule einen gewissen Spielraum. Dieser gilt vor allem dann, wenn schriftliche Arbeiten nicht rechtzeitig oder nicht unverändert an die Schule zurückgegeben wurden.
Einsichtnahme von schriftlichen Arbeiten
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