Für die Wahl des EB gilt die vom EB gesondert erlassene Wahlordnung (-> siehe Downloads). Die Wahl findet alle zwei Jahre statt (nächste Wahl: Herbst des Schuljahres 2026). Für jedes die Schule besuchende Kind haben die Erziehungsberechtigten eine Stimme. Die Wahlberechtigung bleibt während der Beurlaubung des Kindes bestehen. Der EB wird im Herbst nach dem ersten Klassenelternabend aus der gesamten Elternschaft (keine weitere Funktion wie z. B. Klassenelternsprecher erforderlich!) gewählt.
Elternbeiratswahl
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