Elternversammlungen / Klassenelternversammlungen

Vorgeschrieben ist für jede Klasse mindestens einmal im Schuljahr eine Klassenelternversammlung. Einzuberufen sind die Klassenelternversammlungen durch den Schulleiter, und zwar in den ersten drei Monaten nach Unterrichtsbeginn. Durchgeführt wird die Versammlung meist von den Klassenleiter:innen. Anwesend sind zeitweise auch die Fachlehrkräfte. Eine Klassenelternversammlung ist auch dann abzuhalten, wenn ein Viertel der Schülereltern einer Klasse dies beantragt. Die Einladung erfolgt über den Schulleiter.

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