Darunter fallen alle Maßnahmen, die zur Erziehung der Schüler:innen dienen, einschließlich Nacharbeit und Ordnungsmaßnahmen.
Erziehungsmaßnahmen Art 86 EUG / §16 GSO
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Darunter fallen alle Maßnahmen, die zur Erziehung der Schüler:innen dienen, einschließlich Nacharbeit und Ordnungsmaßnahmen.
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