Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der/dem Klassenleiter:in. Sonntag, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
Für das Labenwolf-Gymnasium gelten folgende Regelungen:
Der zeitliche Umfang für die gesamte häusliche Arbeitszeit einer/s durchschnittlich begabten Schüler:in soll in der Unterstufe wöchentlich ca. zwölf Stunden nicht überschreiten. Hinzu kommt die Übungszeit für das Instrument. Zeitaufwand und Termin der Hausaufgaben werden in das Klassenbuch eingetragen. Die Schüler:innen sind bis einschließlich 10. Jahrgangsstufe verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen.
Es werden zentral organisierte, betreute Nacharbeitstermine für versäumte Hausaufgaben festgelegt. Natürlich dürfen „über die Ferien“ wie sonst auch „über das Wochenende“ Hausaufgaben aufgegeben werden, nicht jedoch zusätzliche Hausaufgaben „für die Ferien“. D. h., die Hausaufgaben müssen in den Tagen vor und nach den Ferien zu schaffen sein.
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