Informationspflicht der Schule

Zeigt ein/e Schüler:in Schwierigkeiten in der Schule wie z. B. ein plötzliches auffallendes Nachlassen der schulischen Leistung oder gesundheitliche Probleme, so hat die Schule die Pflicht, die Eltern so früh wie möglich darüber schriftlich zu informieren. Dies geschieht am Labenwolf-Gymnasium z.B. durch die dreimal jährlichen Notenberichte und ggf. „blaue Briefe“ wegen Nichtbestehens zum Schuljahresende.

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