Das Erlernen EINES Instrumentes ist Pflicht. Instrumentale Vorkenntnisse sind keine Eintrittsbedingung ans Labenwolf-Gymnasium. Neben den in der Schule unterrichteten Instrumenten wird jedes andere Instrument des klassischen Orchesters anerkannt. Extern unterrichtete Schüler:innen müssen pro Halbjahr 3 mal bei ihrer schulinternen Betreuungslehrkraft vorspielen, die den Fortschritt zensierend überprüft. Die Notengebung erfolgt ausschließlich schulintern.
Ein Wechsel im Pflichtinstrument kann nur auf schriftlichen Antrag bei der Schulleitung genehmigt werden, wenn das neu gewählte Instrument bereits entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe beherrscht wird.
Die Zeugnisnote im Fach Musik setzt sich aus der Theorienote des Musikunterrichts und der Instrumentalnote im Verhältnis 1:1 zusammen.
In allen Fragen, die mit den Instrumenten zusammenhängen, wendet euch bitte vertrauensvoll an die Instrumentallehrer:innen. Kauft nicht ohne Absprache ein Instrument!
Leihen von Musikinstrumenten
Bzgl. Leihinstrumente gibt es etliche Möglichkeiten, die Sie bei Bedarf gerne mit den Instrumentallehrkräften besprechen können.
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