Kandidatur zum Elternbeirat

Wählbar sind alle Eltern mit mindestens einem Kind an der Schule, mit Ausnahme der am Gymnasium tätigen Lehrkräfte und anderer haupt- oder nebenberuflich Beschäftigten sowie die Angehörigen der zuständigen Aufsichtsbehörden, die unmittelbar mit den Angelegenheiten der Aufsicht über das Gymnasium befasst sind. Um zum Elternbeirat gewählt zu werden, muss man nicht Klassenelternsprecher:in sein.

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