Klassenelternsprecher:in (KES)

Der/die 1. Klassenelternsprecher:in und sein/ihre Stellvertreter:in werden in den 5.-11. Klassen beim ersten Klassenelternabend gewählt und nehmen für alle eine Mittlerfunktion zwischen den Eltern der Klasse, den Lehrer:innen und dem EB wahr. So laden sie bei Interesse z. B. zu einem „Stammtisch“ ein. Der EB lädt die Klassenelternsprecher:innen zu mindestens einer gemeinsamen Sitzung ein. Sie können jederzeit ihre Anliegen dem EB unterbreiten und um Mithilfe und Vermittlung bitten. Eine Übertragung des Sitzungsrechts und des Stimmrechts an Dritte (z. B. weitere Eltern der Klasse) ist ausgeschlossen.

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