Lernmittelfreiheit

siehe auch unter Bücher

siehe auch unter Kopiergeld

Lernmittelfreiheit bedeutet, dass Materialien, wie z.B. Bücher, Schüler:innen kostenlos in der Schule bereitgestellt werden. In Bayern gilt die Lernmittelfreiheit für alle öffentlichen Schulen. Hier werden Schulbücher und schulbuchersetzende digitalen Medien an Schüler:innen ausgeliehen. Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Atlanten, Formelsammlungen sowie für Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner u. ä. Da auch Arbeitsblätter von Schüler:innen bzw. den Eltern selbst besorgt werden müssen, das aber im Einzelnen unmöglich ist, dürfen Schulen Kopiergeld von Eltern auch in Form einer Pauschale verlangen.

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