Mobile Endgeräte

Nicht erlaubt: Der Gebrauch mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände ist untersagt. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Verletzung der Persönlichkeitsrechte kommt, keine strafrechtlich relevanten Inhalte besessen und genutzt werden.  Beleidigungen, Mobbing und Stalking soll damit vorgebeugt werden.

Bei Smartwatches müssen alle Nachrichtenfunktionen abgeschaltet sein! In einer Prüfung ist den Schüler:innen aller Jahrgangsstufen das Tragen einer Smartwatch nicht gestattet und wird als Unterschleif (Betrugsversuch) gewertet.

Mobile Endgeräte werden bis zum Unterrichtende eingezogen, wenn gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen wird, insbesondere auch bei offensichtlichem Nutzen zu nicht schulbezogenen Belangen.

Erlaubt: Die Nutzung für Unterrichtszwecke auf Anweisung einer Lehrkraft ist erlaubt. Außerhalb des Unterrichts ist für die Jahrgangsstufen 10 – 13 die eigenverantwortliche Nutzung für schulische Belange erlaubt. Bei Schulfahrten und Veranstaltungen entscheiden die Lehrkräfte über die Regelung der Nutzung mobiler Endgeräte.

Hinweis: Das Labenwolf-Gymnasium unterstützt die Aktion von Falco Punch „Mach dein Handy nicht zur Waffe“: https://www.machdeinhandynichtzurwaffe.de

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