Wird eine Schulaufgabe z.B. wegen Krankheit mit Entschuldigung versäumt, so gilt beim Nachschrifttermin automatisch Attestpflicht. D.h., wer bei einer Nachschrift auch krank ist, muss ein ärztliches Zeugnis (Attest) vom gleichen Tag einholen und spätestens am 10. Tag nach der Nachschrift der Lehrkraft und dann im Sekretariat vorlegen.
Nachschrift, Nachtermin
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