Schüler:innen der Jahrgangsstufe 10 und 11 kann wie folgt Notenausgleich gewährt werden: Haben sie in einem Vorrückungsfach Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern Note 5, können sie mit Note 1 in einem, Note 2 in zwei Vorrückungsfächern ausgleichen – wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können – oder in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3. Der Notenausgleich wird im Jahreszeugnis vermerkt.
Notenausgleich
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