Schüler:innen der Jahrgangstufe 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schüler:innen der 10. Jahrgangsstufe nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5) nicht erreicht haben. Die Lehrerkonferenz entscheidet, ob Schüler:innen auf Probe vorrücken dürfen und ob sie die Probezeit bestanden haben. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. Die Klassenkonferenz, also nur die Lehrer, die in der Klasse unterrichten, hat die Möglichkeit, die Probezeit um bis zu zwei Monate verlängern.
Vorrücken auf Probe
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