Zeugnis

Am Ende des Schuljahres wird das Jahreszeugnis ausgestellt, es resultiert aus den Leistungen des gesamten Schuljahres und enthält die Vorrückungserlaubnis in die nächste Jahrgangsstufe. Nicht versetzt werden Schüler:innen, wenn sie die Note 6 in einem Vorrückungsfach oder die Note 5 in zwei Vorrückungsfächern haben. Musik ist am musischen Gymnasium ab der 5. Klasse Vorrückungsfach.

Am Labenwolf-Gymnasium wird seit dem Schuljahr 2020/21 in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 das Zwischenzeugnis einheitlich durch drei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schüler:innen ersetzt.

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