Labenwolf A-Z

WICHTIG: Es gelten stets die aktuellen Angaben auf der Schul-Homepage !!
Viele neue Begriffe, die den Schulalltag am Labenwolf-Gymnasium betreffen, werden in unserem „Labenwolf A-Z“ erklärt. 
Falls euch etwas Unstimmiges auffällt, sind wir über einen Hinweis per Email oder Kommentarfunktion dankbar.

Am Ende des Schuljahres wird das Jahreszeugnis ausgestellt, es resultiert aus den Leistungen des gesamten Schuljahres und enthält die Vorrückungserlaubnis in die nächste Jahrgangsstufe. Nicht versetzt werden Schüler:innen, wenn sie die Note 6 in einem Vorrückungsfach oder die Note 5 in zwei Vorrückungsfächern haben. Musik ist am musischen Gymnasium ab der 5. Klasse Vorrückungsfach.

Am Labenwolf-Gymnasium wird seit dem Schuljahr 2020/21 in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 das Zwischenzeugnis einheitlich durch drei schriftliche Informationen über das Notenbild der Schüler:innen ersetzt.


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